Der Kanton Bern gibt folgende maximalen Diensttage pro Jahr und Dienstart vor:
Art des Dienstes | Maximale gesetzlich bewilligte Dauer |
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Grundausbildung | 10 - 19 Tage pro Funktion |
Wiederholungskurs (inkl. Instandstellung, Einsatz zu Gunsten der Gemeinschaft) | 3 - 21 Tage pro Jahr |
Einsätze in Katastrophen und Notlagen | KEINE BEGRENZUNG |
Zusatzausbildung | bis zu 19 Tage pro Spezialfunktion |
Kaderausbildung | bis zu 19 Tage pro Kaderstufe |
Weiterbildungskurse für Kader und Spezialisten | bis zu 5 Tage pro Jahr |
Das für den Zivilschutz zuständige Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern (BSM) publizierte eine Information für die Arbeitgeber von Zivilschutzangehörigen hinsichtlich der geltenden Schutzdienstpflicht:
Begleitschreiben Informationen für Arbeitgeber zur Schutzdienstpflicht
Informationen für Arbeitgeber zur Schutzdienstpflicht