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Fachstelle Unterrichtsausschluss

Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf Ruhe und Ordnung in der Schule. Wenn ein Kind den Unterricht immer wieder stark stört, muss die Lehrperson handeln. Je nach Situation informiert sie die Eltern, die Schulleitung oder die Schulkommission. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Regeln trotz mehrmaliger Hinweise weiterhin verletzt, kann das zu einem Unterrichtsausschluss von mehreren Wochen führen.

Wenn ein Unterrichtsausschluss nötig ist, unterstützt die Fachstelle Unterrichtsausschluss die Jugendlichen und ihre Eltern. Wichtig ist, schnell eine passende Tagesstruktur oder eine Beschäftigung in einem Betrieb zu finden. So wird die Zeit des Ausschlusses sinnvoll genutzt und es entstehen keine unnötigen Absenzen.

Fachstelle Unterrichtsausschluss
Mitteldorfstrasse 6A
3072 Ostermundigen

Telefon +41 31 930 12 60
E-Mail ksstrmndgnch

Kindesschutz, Soziales
Beratungs- und Auskunftsstellen, Schule

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