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Gesuch für die Ferien-Benutzung der Schulanlagen

Gesuche sind schriftlich, mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Termin, an die Abteilung Bildung, Kultur, Sport zu entrichten.

Gesuchsteller

Gewünschte Räume

Wann

Schulhauswart

Ausserhalb der Schulzeiten müssen die Hauswarte nicht in der Anlage anwesend sein. Der Hauswart steht den Benützern folglich nicht zur Verfügung. Der Gesuchsteller ist für die Ein-haltung der Hausordnung verantwortlich; die Gemeinde lehnt jede Haftung ab. Für besondere Anlässe kann die Anwesenheit des Hauswartes vom Gesuchsteller beantragt werden.

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