Mitwirkungen
Laufende Mitwirkungen
Abgeschlossene Mitwirkungen
BAURECHTLICHE GRUNDORDNUNG; ZONE MIT PLANUNGSPFLICHT NR: 39 "TELL"; ÖFFENTLICHES MITWIRKUNGSVERFAHREN GEMÄSS ARTIKEL 58 BAUGESETZ
Der Gemeinderat verabschiedet den hier aufgeschalteten Mitwirkungsbericht. Weiter wird die Zone mit Planungspflicht Nr. 39 «Tell» Mitte Juni 2024 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht. Für die Beschlussfassung wird abschliessend der Grosse Gemeinderat Ostermundigen unter Vorbehalt des fakultativen Referendums zuständig sein.
Die Mitwirkungseingaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Sechs politische Parteien, der Berner Heimatschutz, eine Wohnbaugenossenschaft und vier Private haben die Möglichkeit genutzt, eine Mitwirkungseingabe einzureichen. Die ZPP «Tell» findet bei den politischen Parteien insgesamt Anklang. Verschiedene Eingaben fordern strengere Vorgaben betreffend Ökologie / Energie / Parkierung. Eine private Partei und der Berner Heimatschutz verlangen die Verankerung der Rücksichtnahme gegenüber den geschützten Bauten des Landsitzes Lindenhof.
Hinweise, welche nicht Gegenstand der ZPP sind, werden ebenfalls als wertvoll betrachtet und im vorliegenden Bericht aufgenommen und kommentiert.
Weitere Informationen und detaillierte Angaben finden Sie in den folgenden Unterlagen.
Baurechtliche Grundordnung; Überbauungsordnung mit Teilzonenplanänderung " Werkstadthaus " ; Öffentliches Mitwirkungsverfahren gemäss Artikel 58 Baugesetz
Der Gemeinderat verabschiedet den hier aufgeschalteten Mitwirkungsbericht. Weiter wird die Überbauungsordnung Werkstadthaus anfangs November dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht. Für die Beschlussfassung wird abschliessend der Grosse Gemeinderat Ostermundigen unter Vorbehalt des fakultativen Referendums zuständig sein.
Die Mitwirkungseingaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
«Fünf politische Parteien und zwei Private haben die Möglichkeit genutzt eine Mitwirkungseingabe einzureichen. Das Vorhaben Werkstadthaus findet bei den fünf politischen Parteien grossen Anklang. Ein Privater steht der Überbauung und damit dessen planerischer Grundlage, dem RES, grundsätzlich, jedoch insbesondere hinsichtlich Art und Mass der Nutzung sowie Mehrverkehr kritisch gegenüber. Die weitere private Person, welche mitwirkte, hat vorwiegend Fragen zu den Wohnungen, dem Wohnmodell und anderen Themen. Hinweise, welche nicht Gegenstand der Überbauungsordnung sind, werden ebenfalls als wertvoll betrachtet und im vorliegenden Bericht aufgenommen und kommentiert.»
Weitere Informationen und detaillierte Angaben finden Sie in den folgenden Unterlagen.
- 21034_Ostermundigen_UeO-Werkstadthaus_MW-Bericht__23103121034_Ostermundigen_UeO-Werkstadthaus_MW-Bericht__231031.pdf3,47 MB
- 21034_Ostermundigen_Werkstadthaus_UeO-EB_Beilagen_23042521034_Ostermundigen_Werkstadthaus_UeO-EB_Beilagen_230425.pdf72,25 MB
- 21034_Ostermundigen_Werkstadthaus_UeO-EB_MWEx_23051721034_Ostermundigen_Werkstadthaus_UeO-EB_MWEx_230517.pdf41,26 MB
- 21034_Ostermundigen_Werkstadthaus_UeO-Plan_MWEx_23051721034_Ostermundigen_Werkstadthaus_UeO-Plan_MWEx_230517.pdf649,88 KB
- 21034_Ostermundigen_Werkstadthaus_UeO-Vorschriften_MWEx_230521034_Ostermundigen_Werkstadthaus_UeO-Vorschriften_MWEx_2305.pdf1,75 MB
ORTSPLANUNGSREVISION O’MUNDO; REVISION BAURECHTLICHE GRUNDORDNUNG; ÄNDERUNG BAUREGLEMENT UND ZONENPLÄNE
«Mitwirkung zu O’mundo» ist ausgewertet – jetzt folgt die kantonale Vorprüfung
70 interessierte Privatpersonen, Vereine, Verbände, Parteien und Firmen haben an der öffentlichen Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision O’mundo teilgenommen. Die Stoss-richtung «Zentrum stärken, Quartiere schützen» stösst auf Zustimmung. Aufgrund der Stellungnahmen zu einzelnen Neuerungen hat der Gemeinderat seine Vorschläge für die neue baurechtliche Grundordnung der Gemeinde teilweise präzisiert und ergänzt. Nun geht die Vorlage in die kantonale Vorprüfung.»
Baureglement
Zonenplan Siedlung
Zonenplan Infrastruktur
Zonenplan Landschaft und Ökologie
Erläuterungsbericht TEIL 1 - Prozess - Ziele – Umsetzungsstrategie
Erläuterungsbericht TEIL 2 - Massnahmen, Auswirkungen & Verfahren
Erläuterungsbericht TEIL 3 - Rahmenbedingungen - Analysen
Mitwirkungsbericht
Überbauungsordnung Fussballcampus Region Bern
Das Projekt Fussballcampus Region Bern ist im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zu Beginn des Jahres mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Mittlerweile sind die Erkenntnisse aus den öffentlichen Veranstaltungen sowie die zahlreichen schriftlichen Eingaben einer detaillierten Überprüfung unterzogen worden und – nebst zusätzlichen fachlichen Abklärungen – in die weiteren Projektarbeiten eingeflossen. Gestützt darauf haben die Gemeinderäte von Bolligen und Ostermundigen auf Antrag der kommunalen Planungskommissionen am 8. und 9. September 2025 die weiterentwickelten Unterlagen zur geplanten Überbauungsordnung (UeO) zur Vorprüfung zuhanden des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern freigegeben. Nach den Schulherbstferien finden im Oktober 2025 weitere öffentliche Veranstaltungen statt, an denen die Weiterentwicklung des Projekts detailliert präsentiert, Fragen beantwortet und Anregungen entgegengenommen werden.
Überbauungsordnung Fussballcampus Region Bern, bestehend aus:
(ZPP) Nr. 6 «Grube»; Ersatz UeO «Grube» durch neue UeO «Sommerrain»; Änderung Zonenplan, Baureglement; Mitwirkungsverfahren
Der Gemeinderat verabschiedet den hier aufgeschalteten Mitwirkungsbericht. Weiter wird die «(ZPP) Nr. 6 «Grube»; Ersatz UeO «Grube» durch neue UeO «Sommerrain» Ende September 2025 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung eingereicht. Für die Beschlussfassung wird abschliessend der Grosse Gemeinderat Ostermundigen unter Vorbehalt des fakultativen Referendums zuständig sein.
Die Mitwirkungseingaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
«Sieben politische Parteien, der Verein Pro Natura, die BKW Energie AG und vier private Personen haben die Möglichkeit genutzt, eine Mitwirkungseingabe einzureichen. Die Verdichtung der bestehenden Überbauung im Sommerrain findet bei den politischen Parteien insgesamt Anklang. Von privaten Mitwirkenden werden hierzu Bedenken geäussert (Beeinträchtigung von
Sicht und Sonneneinstrahlung sowie Lärmbelästigung durch Bevölkerungszuwachs). Allgemein wird mehrfach eine Regelung betreffend Etappierung (Sozialverträglichkeit, Freiräume) gefordert. Zur Freiraumgestaltung, welche mehrheitlich begrüsst wird, werden teilweise noch konkretere Bestimmungen (Bäume, Oberflächen, Quartiertreffpunkt) gefordert. Zu den Themen Parkierung und PV-Anlagen sind kontroverse Eingaben eingegangen. Hinweise, welche nicht Gegenstand der Überbauungsordnung «Sommerrain» sind, werden ebenfalls als wertvoll betrachtet und im vorliegenden Bericht aufgenommen und vom Gemeinderat kommentiert.»
Weitere Informationen und detaillierte Angaben finden Sie in den folgenden Unterlagen:
Mitwirkungsbericht
Änderung Überbauungsplan
Änderung Überbauungsvorschriften (Vorschriften neue UeO)
Erläuterungsbericht
Beilagen