Sozialhilfe

Am Dienstagvormittag, wenn unser Dienst nicht erreichbar ist, können Sie uns bei Notfällen eine Meldung auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Individuelle Sozialhilfe

Auftrag der Sozialhilfe ist die Unterstützung von bedürftigen Personen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes, der Sozialhilfeverordnung, den SKOS-Richtlinien und dem BKSE-Handbuch.

Als bedürftig gelten Personen, die für ihren Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen können. Unter diesen Voraussetzungen hat jede Person Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie ihren Wohnsitz in Ostermundigen hat.

Die Sozialhilfe hat folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Sozialhilfeanträgen
  • Ausrichten der wirtschaftlichen/finanziellen Hilfe
  • Beraten der bedürftigen Personen in regelmässigen Beratungsgesprächen
  • Kontrolle der gesetzlichen Bestimmungen, die mit dem Bezug von Sozialhilfeleistungen verbunden sind.

Das Sozialhilfegesetz hält ausdrücklich fest, dass das Prinzip der Subsidiarität zu berücksichtigen ist. Dies bedeutet unter anderem, dass Leistungen Dritter (wie Versicherungen, Arbeitgeber, Verwandte) einzufordern sind. Zudem soll die finanzielle Unterstützung vorübergehend sein. Sie ist zweckgebunden und rückerstattungspflichtig.

Anmeldung Sozialhilfe

Damit die finanzielle Unterstützung geprüft werden kann, muss eine persönliche Anmeldung beim Sozialdienst und anschliessend die Einreichung des Sozialhilfeantrags mit den notwendigen Unterlagen erfolgen.

Antrag auf Sozialhilfeunterstützung

Broschüre Sozialhilfeunterstützung

Neuanmeldungen (Intake) sind zu folgenden Zeiten möglich:


Vormittag

Nachmittag

Montag

08.00-11.45 Uhr

13.45-17.45 Uhr

Dienstag

keine Neuanmeldungen

keine Neuanmeldungen

Mittwoch

08.00-11.45 Uhr

keine Neuanmeldungen

Donnerstag

08.00-11.45 Uhr

keine Neuanmeldungen

Freitag

keine Neuanmeldungen

keine Neuanmeldungen


Kontakt für Anmeldungen

Bei Fragen zur Anmeldung können Sie uns via
E-Mail nmldngszldnststrmndgnch oder unter der
Telefonnummer +41 31 930 12 00 kontaktieren.

Erklärvideos - Sozialhilfe einfach erklärt

Grundlagen der Sozialhilfe

Bemessung der Unterstützung von Sozialhilfe

Rechte beim Sozialhilfebezug

Pflichten beim Sozialhilfebezug

Für Anfragen, welche den Erwachsenen- und Kindesschutz betreffen, bitte hier klicken.

StandortB63
StandortB63

Bereichsleitung

Käser Simon

Bernstrasse 63
3072 Ostermundigen
+41 31 930 12 00
E-Mail
Sozialhilfe

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