Die Sozialhilfe orientiert sich an folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
Das Sozialhilfegesetz hält ausdrücklich fest, dass das Prinzip der Subsidiarität zu berücksichtigen ist. Dies bedeutet unter anderem, dass Leistungen Dritter (wie Versicherungen, Arbeitgeber, Verwandte) einzufordern sind. Zudem soll die finanzielle Unterstützung vorübergehend sein. Sie ist zweckgebunden und rückerstattungspflichtig.