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Baubewilligung

Bau- und Reklamegesuche sind grundsätzlich mit dem amtlichen Formular zusammen mit den erforderlichen Beilagen bei der Abt. Hochbau einzureichen. Die Baubewilligungspflicht richtet sich nach den Vorschriften des Dekretes für das Baubewilligungsverfahren des Kantons Bern.

Die Abteilung Hochbau ist auch Baupolizeibehörde und in dieser Funktion zuständig für den Vollzug der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde und der übergeordneten Baugesetzgebung.

Die Baupolizeibehörde übt die Kontrollfunktion über die gesamte Bautätigkeit der Gemeinde aus und führt darüber eine Statistik. Sie trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Massnahmen zur Durchführung der gesetzlichen Vorschriften und führt die Aufsicht über die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung sowie der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und -hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben.

BAUGESUCH ELEKTRONISCH EINREICHEN

eBau Logo

Mit eBau können Sie Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Den Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen uns noch die Pläne und das Baugesuchsformular ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe!

Gesetzliche Vorgaben:

Formulare Baugesuch:

Bauverwaltung, Hochbau
Bauen

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